Richtlinien │Tourismusstrategie Burgenland│Burgenländisches Tourismusgesetz│Vorlage Endabrechnung
Durch das Tourismusgesetz 2021 erhielt die Finanzierung touristischer Maßnahmen in unserer Region eine neue rechtliche Basis.
Abgesehen von den durch den Tourismusverband Nordburgenland (TVB Nord) und sein Tochterunternehmen Neusiedler See Tourismus GmbH (NTG) geleisteten Tätigkeiten wie z.B. Gästebetreuung, Betreuung der Betriebe (Vermietercoach), Öffentlichkeits- und Pressearbeit etc. existiert nunmehr auch eine Finanzierungsmöglichkeit für touristische Projekte von Gemeinden, Vereinen, Betrieben und dgl. mittels Förderungen gem. Bgld. Tourismusgesetz 2021 §8(3).
Die Förderansuchen für touristische Projekte 2025 sowie die entsprechenden Richtlinien stehen ab sofort zum Download bereit. Bitte retournieren Sie das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an zangl@burgenland.info
Einreichschluss für den 1. Aufruf: 14. Februar 2025