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DAC 7

DAC 7 Richtlinie

Seit 2023 gilt die EU-weite DAC 7-Richtlinie, laut derer Buchungsplattformen bestimmte Daten der Betriebe an die Finanzbehörde zu melden haben.

DAC 7 ist eine EU-Richtlinie für länderübergreifende Steuerzusammenarbeit mit dem Ziel, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Aufgrund dieser Richtlinie sind die Tourismusorganisationen sowie Buchungsplattformen (z.B. Booking.com, Airbnb, ...) seit dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, bestimmte Daten der Plattformnutzer:innen (= der buchbaren Betriebe) zu erheben und diese an die Finanzbehörde zu melden. Da auch der Tourismusverband Nordburgenland auf seiner Website www.neusiedlersee.com eine Buchungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, fällt auch er unter diese Richtlinie und ist verpflichtet, Buchungen zu melden.

Der Tourismusverband Nordburgenland hat einen Erhebungsbogen in den Kooperationsvertrag eingearbeitet, um die Daten zu erheben, die für die DAC 7-Richtlinie benötigt werden. Diese Datenerhebung passiert aus heutiger Sicht nur einmalig mit dem Abschließen des Kooperationsvertrags.

Wichtig:

  • Die Daten werden nur an das Finanzamt weitergegeben.
  • Die Daten scheinen nicht auf der Website auf.
  • Die Daten werden nicht an Gäste weitergegeben.
Aufgaben für Sie als Vermieter:in

Nachdem Sie unseren Kooperationsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet haben, übernehmen wir die Meldung der Buchungen. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, gegen Ende des Jahres Ihre Daten zu bestätigen und die gemeldeten Buchungen zu kontrollieren.

Die Anleitung für diese beiden Schritte finden Sie hier.

Videos zur DAC 7-Richtlinie

Im Video "Infoabend DAC 7" bekommen Sie einen Überblick, worum es sich bei der DAC 7-Richtlinie handelt und welche Auswirkungen das auf Sie als Betrieb hat. Im Schulungsvideo "Daten für DAC 7 ergänzen" finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ihre Daten für die DAC 7-Meldung im Feratel WebClient ergänzen bzw. ausfüllen.

Fragen und Antworten zum Thema DAC7