DAC 7 ist eine EU-Richtlinie für länderübergreifende Steuerzusammenarbeit mit dem Ziel, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Aufgrund dieser Richtlinie sind die Tourismusorganisationen sowie Buchungsplattformen (z.B. Booking.com, Airbnb, ...) seit dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, bestimmte Daten der Plattformnutzer:innen (= der buchbaren Betriebe) zu erheben und diese an die Finanzbehörde zu melden. Da auch der Tourismusverband Nordburgenland auf seiner Website www.neusiedlersee.com eine Buchungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, fällt auch er unter diese Richtlinie und ist verpflichtet, Buchungen zu melden.
Der Tourismusverband Nordburgenland hat einen Erhebungsbogen in den Kooperationsvertrag eingearbeitet, um die Daten zu erheben, die für die DAC 7-Richtlinie benötigt werden. Diese Datenerhebung passiert aus heutiger Sicht nur einmalig mit dem Abschließen des Kooperationsvertrags.
Wichtig:
- Die Daten werden nur an das Finanzamt weitergegeben.
- Die Daten scheinen nicht auf der Website auf.
- Die Daten werden nicht an Gäste weitergegeben.